Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung


Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen in aller Regel nicht automatisch und erst recht nicht umfassend für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass fremde Personen, etwa eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson, allein über das weitere Befinden entscheiden.

Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

 

Auftrag/Datenblatt Vollmachten / Betreuungs- und Patientenverfügung
VoVo-PatVfg.pdf (304.8KB)
Auftrag/Datenblatt Vollmachten / Betreuungs- und Patientenverfügung
VoVo-PatVfg.pdf (304.8KB)


Die Vorsorgeurkunden können zudem im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 6 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.

Tel.: 02253/2011
Fax: 02253/2014


info@notar-lehmann.de


Sebastian-Kneipp-Promenade 28
53902 Bad Münstereifel

 

Termine nach Vereinbarung

Generelle Öffnungzeiten:
08:00 bis 18:00 Uhr

(außer mittwochnachmittags)